Metall- und Elektroindustrie
Tarifliche Freistellungszeit: Umsetzung im Betrieb

Das Interesse ist groß: Mehr als 14 400 Beschäftigte, die in Schicht arbeiten, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, nahmen im Bezirk Küste 2019 die Wahloption auf freie Tage aus dem Tarifabschluss 2018 in der Metall- und Elektroindustrie in Anspruch.

6. November 20206. 11. 2020


Der überwiegende Teil der Anträge fiel auf Kolleginnen und Kollegen, die in Schicht arbeiten. In manchen Unternehmen musste der Betriebsrat das Recht auf Freistellung erst mit Nachdruck durchsetzen.

Die Arbeitgeber haben sich teilweise unwillig gezeigt, den Beschäftigten die ausgehandelten freien Tage tatsächlich zu geben. In der Meyer-Werft in Papenburg hieß es zum Beispiel, dass nicht auf die Kolleginnen und Kollegen verzichtet werden könne: Die Schiffe müssten ausgeliefert werden, der Druck sei auch mit der verfügbaren Belegschaft schon hoch.

Der Betriebsrat der Meyer-Werft hat sich sehr für die Kolleginnen und Kollegen eingesetzt – unterstützt von der IG Metall. Einerseits stand außer Frage, dass die Beschäftigten einen tariflichen Anspruch auf Freistellungszeit haben. Auf der anderen Seite wollte der Betriebsrat auch die Bedenken des Arbeitgebers ernst nehmen. Deshalb haben sie sich alle Arbeitsbereiche konkret angeschaut und geprüft, wie die konträren Interessen miteinander zu vereinbaren sind.

In einer Betriebsvereinbarung wurden dann Kriterien für die Freistellungszeit festgelegt. Beispielsweise wurde für ein- zelne Bereiche vereinbart, dass ein Teil der anspruchsbe- rechtigten Kolleginnen und Kollegen die freie Zeit in der ers- ten Jahreshälfte nimmt, der andere Teil in der zweiten. Für Nico Bloem, Betriebsratsvorsitzender der Meyer-Werft, ist das ein gutes Beispiel einer gelungenen Kooperation: „Wir konnten allen Interessen gerecht werden.“

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