In der zweiten Verhandlung konnte ein Verhandlungsergebnis vereinbart werden
Foto: tipchai/PantherMedia
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14. April 202314. 4. 2023
+ 6,4 % und 4,8 % sowie 1800,- € Inflationsausgleichsprämie
In der zweiten Verhandlung konnten wir folgendes Verhandlungsergebnis vereinbaren:
Die Entgelte erhöhen sich ab dem 01.06.2023 um 6,4 %. Das neue Eckentgelt beträgt 3194,77 Euro, der tarifliche Stundenlohn beträgt 20,98 Euro. Die Entgelte erhöhen sich ab dem 01.04.2024 um 4,8 % Das neue Eckentgelt beträgt 3348,12 Euro, der tarifliche Stundenlohn beträgt 21,99 Euro.
Der Entgelttarifvertrag ist erstmals zum 31.03.2025 schriftlich kündbar, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsschluss.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 01.08.2023 im
Ausbildungsjahr von 788,- Euro auf 850,- €
Ausbildungsjahr von 818,- Euro auf 880,- €
Ausbildungsjahr von 888,- Euro auf 950,- €
Ausbildungsjahr von 986,- Euro auf 1050,- €
ab dem 01.08.2024 im
Ausbildungsjahr von 850,- Euro auf 900,- €
Ausbildungsjahr von 880,- Euro auf 930,- €
Ausbildungsjahr von 950,- Euro auf 1000,- €
Ausbildungsjahr von 1050,- Euro auf 1100,- €
Der Ausbildungstarifvertrag ist erstmals zum 31.07.2025, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsschluss, schriftlich kündbar.
Inflationsausgleichsprämie
Zum Ausgleich inflationsbedingter Belastungen vereinbaren die Tarifvertragsparteien eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) gemäß § 3 Z. 11c EstG in Höhe von insgesamt 1800,- €. Die IAP wird jeweils mit der Entgeltzahlung ausgezahlt:
Mai 2023 in Höhe von 600,- €
Dezember 2023 in Höhe von 300,- €
Februar 2024 in Höhe von 300,- €
September 2024 in Höhe von 600,- €
Teilzeitbeschäftigte erhalten die IAP anteilig nach folgender Staffel
mehr als 30 Wochenstunden 100%
mehr als 20 Wochenstunden 75%
kleiner gleich 20 Wochenstunden 50%
Geringfügig Beschäftigte erhalten eine IAP an den jeweiligen Auszahlungszeitpunkten in Höhe von 80,- €. Auszubildende erhalten die IAP an den jeweiligen Auszahlungszeitpunkten zu 50%. Eine bereits betrieblich gezahlte IAP kann auf den tariflichen Anspruch auf IAP angerechnet werden.
Es wird eine Erklärungsfrist bis zum 03.05.2023, 12:00 Uhr, vereinbart.
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