19. November 2024
Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie
Tarifabschluss endgültig bestätigt
Tarifkommission stimmt dem Tarifabschluss zu - 600 Euro Einmalzahlung bis Februar 2025, Entgelte steigen ab April 2025 um 2,0 Prozent und ab April 2026 um weitere 3,1 Prozent - Überproportionale Erhöhung der Auszubildenden-Vergütungen um 140 Euro zum 1. Januar 2025 und 3,1 Prozent ab April 2026

Die Tarifkommission der IG Metall Küste hat den Tarifabschluss für die mehr als 130.000 Beschäftigten der norddeutschen Metall- und Elektroindustrie am Dienstag (19.11.) mit großer Mehrheit angenommen. „Die Rückmeldung aus den Betrieben zeigt: Das Ergebnis passt in die aktuelle Zeit“, sagte Daniel Friedrich, Bezirksleiter der IG Metall Küste nach der Sitzung. „Jetzt steht die Sicherung der Beschäftigung und die Zukunftssicherung unserer Industrie auf der Tagesordnung.“

Nach der Einigung steigen die Entgelte für die Beschäftigten ab 1. April 2025 um 2,0 Prozent und ab 1. April 2026 um weitere 3,1 Prozent. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten bis Februar 2025 eine Einmalzahlung von 600 Euro. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab 1. Januar 2025 um 140 Euro und ab 1. April 2026 um weitere 3,1 Prozent. Der Tarifvertrag läuft bis Ende Oktober 2026.

Die IG Metall Bezirke Küste und Bayern hatten die Einigung am 12. November in Hamburg mit den Arbeitgeberverbänden Nordmetall und Verband der bayerischen Metall- und Elektroindustrie erreicht. „Dieser Pilotabschluss von zwei Bezirken war eine gelungene Premiere mit einem guten Ergebnis für die Beschäftigten und Betriebe“, erklärte Friedrich. „Die Tandemlösung gibt der IG Metall für die Zukunft mehr Möglichkeiten beim Aushandeln von Tarifabschlüssen.“

Das Tarifergebnis enthält auch eine soziale Komponente für die unteren Entgeltgruppen. Das tarifliche Zusatzgeld B (T-ZUG B), eine jährliche Sonderzahlung, wird ab 2026 von derzeit 18,5 Prozent auf 26,5 Prozent des Ecklohns angehoben. Das bedeutet an der Küste eine Erhöhung von rund 630 Euro auf mindestens 900 Euro. Die zweistufige Tabellenerhöhung und die Erhöhung des T-ZUG B ergeben zusammen eine dauerhafte Steigerung des Volumens um 5,5 Prozent.

Außerdem werden die Wahlmöglichkeiten für die Beschäftigten zwischen mehr Zeit oder mehr Geld ausgeweitet. Schon für das Jahr 2025 können erstmals auch Teilzeitbeschäftigte mehr Zeit statt mehr Geld wählen. Künftig gehören auch Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren (bisher unter acht Jahren) zu den Anspruchsberechtigten. Die bisherige Möglichkeit, zweimal Geld gegen acht zusätzliche freie Tage zu tauschen, wird erweitert um drei zusätzliche Optionen, Geld gegen sechs zusätzliche freie Tage zu tauschen. Künftig können anspruchsberechtigte Beschäftigte also insgesamt fünfmal Geld gegen Zeit tauschen.

Anstelle der derzeit möglichen automatischen Differenzierung des T-ZUG B tritt nun die automatische Differenzierung der jährlichen Sonderzahlung Transformationsgeld. Dieses wird künftig jährlich im Juli statt im Februar ausgezahlt und beträgt 18,4 Prozent eines Monatsentgelts. Die Bedingung für die automatische Differenzierung bleibt unverändert eine Nettoumsatzrendite von 2,3 Prozent oder schlechter.


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