Werkverträge mit Entsendung sind auf den Werften ein Thema – allerdings unterschiedlich stark ausgeprägt. Auf klassischen Marinewerften sind sie kaum anzutreffen, da dort strenge Sicherheitsprüfungen erforderlich sind. Im Kreuzfahrtschiffbau hingegen gehören Werkverträge zum Geschäftsmodell. An der Küste arbeiten Tausende Beschäftigte auf Basis solcher Verträge. Wie weit diese Werkverträge weitergegeben werden, ist für uns als Gewerkschaft schwer nachvollziehbar. Sie fallen nicht unter Tarifverträge, und die Beschäftigten sind meist nicht gewerkschaftlich organisiert.
Grundsätzlich unterscheiden wir nicht nach Nationalität, sondern nach Beschäftigungsform. Leider haben wir bei Werkverträgen nur eingeschränkte Informationsrechte. Wir sind auf die Auskünfte der Betriebsräte angewiesen, die ihrerseits genaue Gründe für ihre Informationsanfragen nennen müssen – etwa bei Zugangskontrollen oder Fragen des Arbeitsschutzes. Auch für sie ist es schwierig, das Ausmaß und die Weitergabe von Werkverträgen zu erkennen.
Durch den Einstieg von Bund und Land Niedersachsen bei der Meyer Werft gibt es nun mehr Mitbestimmung. So wurde in diesem Jahr ein Aufsichtsrat gegründet, in dem wir diese Themen ansprechen können. Es gibt jetzt endlich einen Werkvertragsausschuss, in dem Arbeitnehmervertreter und IG Metall vertreten sind, der seine Arbeit bereits aufgenommen hat. Dadurch haben wir künftig etwas mehr Transparenz und Einblick, was das Thema bei der Meyer Werft angeht.
Für uns zählt nicht die Herkunft, sondern die Beschäftigungsform. Rechtlich verantwortlich ist das Werkvertragsunternehmen als Arbeitgeber. Dennoch sehen wir auch die Werften als Auftraggeber in der Pflicht. Wir haben uns als Gewerkschaft sehr dafür eingesetzt, dass es mobile Beratungsgesellschaften gibt, die in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen auch sehr aktiv sind. Die Beraterinnen und Berater stehen vor den Werkstoren oder fahren zu den Unterkünften, sie sprechen auch Rumänisch oder Bulgarisch. Diese gewerkschaftlichen Organisationen schauen, ob die Werkvertragsbeschäftigten Krankenkassenkarten haben oder wie ihre Arbeitsverträge aussehen.
Nein, die Kontrolldichte ist zu gering. Wir fordern mehr staatliche Kontrollen und härtere Sanktionen bei Verstößen – insbesondere bei Scheinwerkverträgen. Deshalb begrüßen wir auch die Berichterstattung durch Medien, die Missstände aufdecken.
Das Gesetz sollte klar regeln, dass der Stammbetrieb Verantwortung für die Werkvertragsbeschäftigten auf seinem Gelände trägt. Betriebsräte müssen umfassend informiert werden und Mitbestimmungsrechte erhalten. So könnten wir Missbrauch frühzeitig erkennen und unterbinden. Häufig werden Werkverträge wie Leiharbeit genutzt - ohne entsprechende Schutzrechte. Wir fordern eine klare rechtliche Trennung und Tarifverträge auch für Werkvertragsbeschäftigte. Deshalb braucht es gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass auch Werkvertragsbeschäftigte durch bestehende Betriebsräte vertreten werden können.
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