Mit der Übernahme des Pilotergebnisses aus Nordrhein- Westfalen verbessern wir die
Regelungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und sorgen für stabile Einkommen. Zusätzlich sind wir im Boot bei der Gestaltung der Zukunft.
Ist ein Betrieb in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, kann die Arbeitszeit längerfristig
abgesenkt werden - bis hin zur 4-Tage-Woche. Damit sich die Beschäftigten das auch leisten können, kann es einen Teilentgeltausgleich bei Arbeitszeitverkürzung geben.
Mit den Arbeitgebern haben wir uns außerdem auf eine Rahmenregelung für betriebliche Zukunftstarifverträge geeinigt. Damit können Betriebsräte gemeinsam mit der IG Metall den industriellen Wandel aktiv angehen statt nur zu reagieren.
Das vereinbarte Entgeltvolumen setzt sich aus einer Sonderzahlung (Corona-Prämie) von 500 Euro (Auszubildende 300 Euro) und dem jährlichen Transformationsgeld zusammen. Dieses kann auch zum Teilentgeltausgleich bei Verkürzung der Arbeitszeit dienen, wenn ein Unternehmen in die Krise gerät.
Mehr im Flugblatt, das unten zum Download bereitsteht.